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Opferhilfe / Opferhilferecht

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Anwaltliche Vertretung

Rechtsgebiet:
Opferhilfe / Opferhilferecht
Stichworte:
Anwaltliche Vertretung, Hilfe, Opfer, Opferberatung, Opferbetreuung, Opferhilfe, Opferhilferecht, Opferschutz, Opferunterstützung, Prozess, Prozessführung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das schweizerische Opferhilferecht bietet Personen, welche durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden, umfassende Unterstützung.

Die Unterstützung umfasst auch eine anwaltliche Beratung und anwaltliche Vertretung. 

In den Einzelheiten:

  • Rechtsgrundlage
    • OHG 30
  • Anspruchsberechtigte
    • Opfer sowie Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) erhalten Anspruch auf Bertatung und Vertretung.
  • Anwaltskosten:
    • Kosten für eine anwaltliche Vertretung können im Rahmen der Opferhilfe übernommen werden, wenn dies für die Wahrung der Interessen

      notwendig ist.

    • Die kantonale Opferhilfestelle prüft die Anwaltsrechnung und übernimmt notwendige Kosten. 
  • Unentgeltliche Rechtspflege:
    • Falls die Opferhilfe die Kosten nicht deckt, kann Bedürftigkeit zu einer unentgeltlichen Rechtspflege führen. 
    • Vgl. auch

Literatur

  • GOMM PETER / LEHMKUL MARIANNE / WEBER JONAS, Opferhilferecht, Stämpflis Handkommentar, 5. Auflage, Bern 2025, S. 410 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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