- Häusliche Gewalt
- Die Beratung und Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt erfordert stets
- eine besondere Sorgfalt und
- eine ganzheitliche Betrachtung der Situation.
- Die Beratung und Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt erfordert stets
- 4-Augen-Delikte
- Bestehen keine objektivierbaren Beweismittel für eine Straftat, ist allein die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Opfers ausschlaggebend.
- Im Rahmen des Vorgehensentscheides stellen sich die Fragen, nach der psychischen Stabilität des Opfers und nach dem Entscheid, ob überhaupt ein Strafverfahren eingeleitet werden soll.
- Haftpflichtige Dritte
- Sofern und soweit sich die Opfervertretung mit einem Strafverfahren und mit einer haftpflichtigen Drittperson konfrontiert sieht, müssen zusätzlich beachtet werden:
- StGB-Fristen
- StPO-Fristen
- OHG-Fristen
- Zivilrechtliche Fristen
- Spezielle Fristen im Zusammenhang mit der Verjährung von Forderungen gegen den Staat.
- Sofern und soweit sich die Opfervertretung mit einem Strafverfahren und mit einer haftpflichtigen Drittperson konfrontiert sieht, müssen zusätzlich beachtet werden:
- Kontakt- bzw. Annäherungsverbote / Electronic Monitoring
- Kontakt- und Annäherungsverbote
- werden ausgesprochen von einem
- Zwangsmassnahmengericht als Ersatzmassnahme oder
- Strafgericht nach StGB 67b.
- Electronic Monitoring
- Installation im Rahmen
- Ersatzmassnahmen oder
- ZGB 28c.
- Installation im Rahmen
- werden ausgesprochen von einem
- Kontakt- und Annäherungsverbote
Literatur
- GOMM PETER / LEHMKUL MARIANNE / WEBER JONAS, Opferhilferecht, Stämpflis Handkommentar, 5. Auflage, Bern 2025, S. 40 ff.
Weiterführende Informationen
- Opferberatung | zh.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.