LAWINFO

Pauschalsteuern

QR Code

Einleitung zu Pauschalsteuern / Pauschalbesteuerung

Rechtsgebiet:
Pauschalsteuern
Stichworte:
Pauschalbesteuerung, Pauschalsteuern
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im internationalen Steuerwettbewerb hat die Schweiz schon früh erkannt, dass für die Ansiedelung kaufkraftstarker Ausländer (und – weniger bekannt – die Rückgewinnung weggezogener Schweizer) ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz ein Steuermodell in Form der blossen Pauschalbesteuerung zweckmässig ist. Diese nicht voll besteuerten natürlichen Personen (sog. „Pauschalierte“) entrichten eine Pauschal- oder Aufwandsteuer.

Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Pauschalsteuer / Pauschalbesteuerung sowie Links zu Steuern, Besteuerung , Besitz, Eigentum und Vermögen.

Neue Informations-Plattform zur Ansiedlung in der Schweiz

Die Plattform ansiedlung-schweiz.ch bietet Unternehmen und Unternehmern, ausländischen Arbeitnehmern und Zuzügern praktische Informationen und Adressen wichtiger Anlaufstellen, um einen erfolgreichen Start in der Schweiz zu ermöglichen.

Ansiedlungswillige Unternehmen finden auf ansiedlung-schweiz.ch vielfältige Informationen und News rund um den Standort Schweiz: Standortwahl, Produktionsbedingungen, Arbeitsrecht, Unternehmenssteuern, Rechtsformen, Firmengründung und vieles mehr. Auch für Privatpersonen, die einen Umzug in die Schweiz planen, werden diverse hilfreiche Informationen bereitgesellt: Einreise, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, Arbeitssuche, Sozialversicherungen, Wohnen, Schulen und viele Informationen mehr zum Leben und Arbeiten in der Schweiz.

» Informationsplattform ansiedlung-schweiz.ch

Aktuell: Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Die eidgenössische Volksinitiative “Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)” ist zustande gekommen. Was die Kantone Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und beide Basel bereits beschlossen haben, soll nun auch gesamtschweizerisch durchgesetzt werden – die Abschaffung der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer, die in der Schweiz leben, ohne hier zu arbeiten. Die steuerliche Bevorzugung einzelner Personen verletze die Rechtsgleichheit und sei damit verfassungswidrig.

Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG:

» law-news.ch: Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.