Steuerbemessung nach dem klassischen Verfahren
Bemessungsgrundlage:
Jährliche Kosten der Lebenshaltung.
Untere Limite:
Steuer darf nicht niedriger ausfallen, als Besteuerung nach schweiz. Einkommens- und Vermögensfaktoren sowie der ausländischen Bestandteile des Einkommens, für welche der Steuerpflichtige die im DBA vorgesehenen Entlastungen beansprucht, ergeben würde.
Steuerbemessung nach dem modifizerten Verfahren
Bemessungsgrundlage:
Jährliche Kosten der Lebenshaltung.
Untere Limite:
Steuer darf nicht niedriger sein, als die Steuern aus Einkünften schweizerischer Quelle und schweizerischen Vermögens sowie aus abkommensbegünstigten Einkünften (allgemein) und aus Erträgen der DBA-Staaten Deutschland, Oesterreich, Italien und Belgien (im besonderen), sofern gestützt auf die DBA dieser Staaten Befreiung oder Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern beansprucht wird.
Weitere Bemessungsmethoden
Bemessungsgrundlage:
Je nach Praxis der Steuerbehörden:
- Eigener Haushalt:
- 5-fache des Mietzinses resp. Eigenmietwert als Lebenshaltungshaltungskosten
- kein eigener Haushalt:
- 1 ½-fache des Pensionspreises für Kost und Logis, mindestens aber Steuer auf Bruttoertrag der aus schweizerischer Quelle fliessenden Einkommensteile und desjenigen ausländischen Einkommens, für welches aufgrund der CH-DBA eine Entlastung von der ausländischen Quellensteuer beansprucht wird.
In jedem Fall wird der ordentliche Steuertarif zur Anwendung gebracht.
DBA-Beanspruchung
Die Beanspruchung der DBA steht auch Steuerpflichtigen zu, die Pauschalsteuern entrichten.
Bei Steuerpflichtigen, deren Pauschalsteuer nach klassischem Verfahren erhoben werden, bestehen einige Einschränkungen:
- Die DBA’s mit Deutschland, Österreich, Italien und Belgien betrachten Steuerpflichtige, die eine klassische Pauschalsteuer entrichten, als nicht in der Schweiz wohnhaft.
- Die Abkommensvorteile für Einkünfte aus diesen Staaten werden nicht gewährt.
- > Damit die DBA-Vorteile trotzdem vermittelt werden können, hat der Bundesrat die modifizierte Pauschalbesteuerung eingeführt (siehe oben).
Personen, die die klassische Pauschalsteuer bezahlen, haben kein Anrecht auf pauschale Anrechnung der ausländischen nicht rückforderbaren Steuern in der Schweiz.
Schweizerische Verrechnungssteuer
Unabhängig von der Pauschalbesteuerungsart (klassisch oder modifiziert) haben Pauschal-Steuerpflichtige Anspruch auf Rückerstattung oder Anrechnung der schweizerischen Verrechnungssteuer