Die Betriebsordnung dient der Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung …
Die Betriebsordnung (BO) ist ein unternehmensinterne Weisung, die der Sicherheit, der Gesundheit und der Arbeitsdisziplin dient.
Industrielle Betriebe müssen eine Betriebsordnung aufstellen.
Es besteht die Möglichkeit, die Betriebsordnung auf Arbeitnehmer des nicht industriellen Betriebsteils auszudehnen.
Obligatorium
Eine Betriebsordnung haben zu erlassen:
- industrielle Betriebe (ArG 37 Abs. 1)
Fakultative Betriebsordnung
Eine Betriebsordnung kann ferner aufstellen
- industrielle Betriebe auch für ihre Mitarbeiter, die im nicht-industriellen Bereich beschäftigt werden wie Administration, Vertrieb usw. (vgl. ArG 37 Abs. 2)
- nicht-industrielle Betriebe freiwillig (vgl. ArG 37 Abs. 3)
Weiterführende Informationen
» Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Merkblatt Betriebsordnung
» Wegleitung zum Arbeitsgesetz, V. Betriebsordnung, Art. 37 Aufstellung
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