Allgemeines
Die Betriebsordnung (BO) ist das Instrument für einen bestimmten, eng umgrenzten Regelungsbereich:
- die Betriebssicherheit
Regelungsinhalt
Die Betriebsordnung (BO) hat Bestimmungen zu folgenden Themen zu enthalten über:
- Gesundheitsvorsorge
- Unfallverhütung
- Arbeitsdisziplin.
Als Detailbestimmungen kommen in Frage:
- Ordnung im Betrieb
- Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb
- Sanktionen
- Ordnungsstrafen wie
- Verwarnung
- Verweis
- Busse
- Ordnungsstrafen wie
(vgl. ArG 38 Abs. 1)
ArG Art. 38
Inhalt
1 Die Betriebsordnung hat Bestimmungen über den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung und, soweit notwendig, über die Ordnung im Betrieb und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb aufzustellen; Ordnungsstrafen sind nur zulässig, wenn sie in der Betriebsordnung angemessen geregelt sind.
2 Die vereinbarte Betriebsordnung kann auch andere Bestimmungen enthalten, die das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern betreffen, jedoch nur soweit, als ihr Gegenstand in dem Bereich, dem der Betrieb angehört, nicht üblicherweise durch Gesamtarbeitsvertrag oder durch andere kollektive Vereinbarung geregelt wird.
3 Der Inhalt der Betriebsordnung darf dem zwingenden Recht und den für den Arbeitgeber verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen nicht widersprechen.
Andere Bestimmungen
Die Betriebsordnung (BO) kann „andere Bestimmungen“ enthalten wie
- Arbeitszeit
- Pausen
- Ruhezeit
- Kleiderzwang (Arbeitgeberkleider), Umkleideort + ggf. Umkleideentschädigung)
- Weitere Freizeit
- Kompensation
- usw.
Voraussetzungen für die Postulierung solcher „anderen Bestimmungen“ sind:
- Vereinbarung Arbeitnehmervertretung
- Gegenstand ist nicht GAV-Regelungsgegenstand (ArG 38 Abs. 2)
- Kompatibilität mit zwingendem Recht und arbeitgeber-verbindlichem GAV (ArG 38 Abs. 3).
Literatur
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN /RUDOLPH ROGER, Arbeitsvertrag, 7. Auflage, Zürich 2012, N. 9 zu OR 321, S. 165 mit Hinweisen
Judikatur
- Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich (4. Kammer) vom 24.06.2020 (2019.00766) (Lohn für Umkleidezeit?)