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Personalreglement

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Inhalt

Rechtsgebiet:
Personalreglement
Stichworte:
Personalreglement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Die Betriebsordnung (BO) ist das Instrument für einen bestimmten, eng umgrenzten Regelungsbereich:

  • die Betriebssicherheit

Regelungsinhalt

Die Betriebsordnung (BO) hat Bestimmungen zu folgenden Themen zu enthalten über:

  • Gesundheitsvorsorge
  • Unfallverhütung
  • Arbeitsdisziplin.

Als Detailbestimmungen kommen in Frage:

  • Ordnung im Betrieb
  • Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb
  • Sanktionen
    • Ordnungsstrafen wie
      • Verwarnung
      • Verweis
      • Busse

(vgl. ArG 38 Abs. 1)

Andere Bestimmungen

Die Betriebsordnung (BO) kann „andere Bestimmungen“ enthalten wie

  • Arbeitszeit
  • Pausen
  • Ruhezeit
  • Kleiderzwang (Arbeitgeberkleider), Umkleideort + ggf. Umkleideentschädigung)
  • Weitere Freizeit
  • Kompensation
  • usw.

Voraussetzungen für die Postulierung solcher „anderen Bestimmungen“ sind:

  • Vereinbarung Arbeitnehmervertretung
  • Gegenstand ist nicht GAV-Regelungsgegenstand (ArG 38 Abs. 2)
  • Kompatibilität mit zwingendem Recht und arbeitgeber-verbindlichem GAV (ArG 38 Abs. 3).

Literatur

  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN /RUDOLPH ROGER, Arbeitsvertrag, 7. Auflage, Zürich 2012, N. 9 zu OR 321, S. 165 mit Hinweisen

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