Der Personalverleih ist aus sozial-hygienischen Gründen bewilligungspflichtig. An Unternehmen und verantwortliche Person werden daher Ausbildungs-, Fach- und Leumundsanforderungen gestellt; das Unternehmen hat zur Sicherstellung der Lohnansprüche des Leihpersonals regelmässig eine umsatzabhängige Kaution zu stellen.
Das Besondere bei Temporär-, Regie- und Leih-Arbeitsverhältnissen ist die Situation, dass für die Arbeitgeberstellung eine Art Aufspaltung stattfindet. Diese ist dadurch bedingt, dass der Arbeitnehmer während seines Arbeitseinsatzes sachbedingt in die Arbeitsorganisation des Entleihers integriert wird und der Entleiher für Weisungen und Fürsorgepflicht zuständig ist bzw. „Anspruch“ auf Einhaltung der Treuepflichten hat.
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