In der Praxis werden folgende Plagiatsvarianten unterschieden:
- Vollplagiat (auch Verbalplagiat)
- Der Autor legt vor oder veröffentlicht unter seinem Namen ein fremdes Werk unter exakter Übernahme der Formulierungen.
- Übersetzungsplagiat
- Der Autor übersetzt fremde, fremdsprachige Texte oder Teile davon und gibt sie ohne Quellenangabe als eigene aus (Übersetzungsplagiat).
- Copy & Paste-Plagiat
- Der Autor übernimmt Textteile aus einem fremden Werk oder aus dem Internet, ohne die Quelle und das Zitat (Anführungs- und Schlusszeichen) erkennbar zu machen.
- Paraphrasieren
- Der Autor übernimmt aus einem fremden Werk Textteile und nimmt leichte Textanpassungen und Textumstellungen vor, ohne die Ursprungsquelle mit einem Zitat erkennbar zu machen.
- Quellenangabe nicht im Kontext
- Der Autor übernimmt – u.U. paraphrasiert – Textteile aus einem fremden Werk und zitiert die Quelle nicht im Kontext, sondern an einer entfernten Stelle (zB Fussnote am Werkende).
- Selbstplagiat (auch: Autoplagiat)
- Der Autor verwertet sein eigenes Werk oder Teile davon mehrmals.
- Ghostwriting
- Ein Autor weist unter seinem Namen ein Werk aus, welches von jemand anderem (Ghostwriter) erstellt wurde.
Aus SCHWARZENGGER CHRISTIAN / WOHLERS WOLFGANG, Plagiatsformen und disziplinarische Konsequenzen, in: unijournal 4/06, vom 10.06.2006, Aktuelles, S. 3
Weiter wird unterschieden in:
- Total- und Teilplagiat
- Beim Totalplagiat wird ein kompletter Text übernommen und beim Teilplagiat bloss Teile aus dem Ursprungstext.
- Ideenplagiate
- Beim Ideenplagiat werden lediglich, aber immerhin, die Gedanken – ohne den Urheber zu zitieren – übernommen.
- Wissenschaftliche Plagiate
- Das Plagiat darf nicht mit dem Zitat verwechselt werden.
- In der Wissenschaft gilt ein grosszügiges Zitierprivileg:
- Es ist zwar eine Nachveröffentlichung fremder Texte im eigenen wissenschaftlichen Werk gestattet, aber nur unter Quellenangabe (vgl. Volker Rieble, Erscheinungsformen des Plagiats, in: Thomas Dreier / Ansgar Ohly (Hrsg.): Plagiate. Wissenschaftsethik und Recht, 2013, S. 31–50).
- In der Wissenschaft gilt ein grosszügiges Zitierprivileg:
- Das Plagiat darf nicht mit dem Zitat verwechselt werden.
- Produktplagiate
- Es wird ein Produkt – verwechselbar – nachgeahmt oder der Markenname durch einen ähnlich klingenden oder geschriebenen Namen ersetzt.
- «Auf der Konsumgütermesse „Ambiente“ wird seit 1977 jährlich der Plagiarius, ein Negativpreis, verliehen.» (Wikipedia, «Plagiat», Ziffer 3.4.2)
Aus https://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat (abgerufen am: 31.10.2023)