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Plagiate / Plagiatsvorwürfe

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Definition

Rechtsgebiet:
Plagiate / Plagiatsvorwürfe
Stichworte:
Copy & Paste-Plagiat, Definition, Ghostwriter, Paraphrasieren, Plagiarismus, Plagiate, Selbstplagiate, Übersetzungsplagiat
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Plagiat ist die Anmassung fremder Leistungen und entsteht durch unerlaubtes Kopieren und Verwenden – ohne korrekte Zitierung oder Quellenangabe – von

  • Ideen
  • Texten
  • Arbeiten.

Definitions-Erläuterung

«… Nach Schwarzenegger/Wohlers sind die folgenden Handlungsweisen als Plagiate zu betrachten:

  • Der Verfasser reicht ein Werk, das von einem anderen erstellt wurde («Ghostwriter»), unter seinem Namen ein.
  • Der Verfasser reicht ein und dieselbe Arbeit (oder Teile davon) zu verschiedenen Prüfungs- oder Seminaranlässen ein (Selbstplagiat).
  • Der Verfasser übersetzt fremdsprachige Texte oder Teile von fremdsprachigen Texten und gibt sie ohne Quellenangabe als eigene aus (Übersetzungsplagiat).
  • Der Verfasser übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Hierzu gehört auch das Herunterladen und Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe (Copy & Paste-Plagiat).
  • Der Verfasser übernimmt Textteile aus einem fremden Werk und nimmt leichte Textanpassungen und -umstellungen vor (Paraphrasieren), ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen.
  • Der Verfasser übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, paraphrasiert sie allenfalls und zitiert die entsprechende Quelle zwar, aber nicht im Kontext des übernommenen Textteils bzw. der übernommenen Textteile (Beispiel: Verstecken der plagiierten Quelle in einer Fussnote am Ende der Arbeit).»

Quelle: Plagiate | disziplinarkommission.uzh.ch

(abgerufen: 26.10.2023)

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