Das Plagiat ist eine Urheberrechtsverletzung.
Kürzere Passagen eines fremden Werkes dürfen zitiert werden.
Dies setzt voraus:
- eine Kennzeichnung des Zitats und
- eine Angabe der Quelle (vgl. Art. 25 Abs. 2 URG).
Aus SCHWARZENGGER CHRISTIAN / WOHLERS WOLFGANG, Plagiatsformen und disziplinarische Konsequenzen, in: unijournal 4/06, vom 10.06.2006, Aktuelles, S. 3