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Plagiate / Plagiatsvorwürfe

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Rechtliche Einordnung

Rechtsgebiet:
Plagiate / Plagiatsvorwürfe
Stichworte:
Plagiarismus, Plagiate, Rechtliche Einordnung, Urheberrechtsverletzung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Plagiat ist eine Urheberrechtsverletzung.

Kürzere Passagen eines fremden Werkes dürfen zitiert werden.

Dies setzt voraus:

  • eine Kennzeichnung des Zitats und
  • eine Angabe der Quelle (vgl. Art. 25 Abs. 2 URG).

Aus SCHWARZENGGER CHRISTIAN / WOHLERS WOLFGANG, Plagiatsformen und disziplinarische Konsequenzen, in: unijournal 4/06, vom 10.06.2006, Aktuelles, S. 3

 

 

 

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