Begriff
Die Prozessentschädigung (PE) ist die Entschädigung des Prozessgegners für die ihm durch die Prozessführung verursachten Kosten.
Für die Prozessentschädigung (PE) werden auch Begriffe verwendet wie
- Parteientschädigung
- Parteikostenentschädigung
- Entschädigungspflicht
- Entschädigung der Rechtsverfolgungskosten.
Zweck der Prozessentschädigung
Funktionen der PE sind:
- Schadloshaltung der obsiegenden Partei
- Verhinderung leichtfertiger Prozessführung
- Vermeidung aussichtsloser Prozesse.