Die Prozessfinanzierung ermöglicht einem Anspruchsinhaber das Prozessieren ohne Kostenrisiken.
Anspruchsinhaber und Prozessfinanzierer (PF) schliessen hiefür regelmässig eine sog. Prozessfinanzierungsvereinbarung:
- Der PF übernimmt die Kosten des/der Verfahren/s gegen einen fairen Anteil am allf. Prozessgewinn bzw. Vergleich.
- Im Falle des Unterliegens [Prozessverlust] hat der Anspruchsinhaber nichts zu bezahlen.