Die Prozessfinanzierung (genauer: Prozesskostenfinanzierung) ist eine Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt – nach Vorliegen einer Chancen-/Risiken-Abklärung – die Kosten der aussergerichtlichen und/oder gerichtlichen Verfolgung von Aktiv-Ansprüchen (i.d.R. nicht die Abwehr von Passiv-Ansprüchen) gegen eine Erfolgsprovision in zu vereinbarender Höhe auf dem Nettoprozesserfolg. 2004 erklärte das Schweizerische Bundesgericht das im Kanton Zürich bis dahin geltende Verbot der Prozessfinanzierung als für verfassungswidrig (BGE 131 I 223).
Mit der Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) anfangs 2011 und der dort vorgesehenen Kostenvorschusspflicht für Kläger nahm die Nachfrage nach Prozessfinanzierungsdienstleistungen zu, zuletzt auch für Sachverhalte des kollektiven Rechtsschutzes (ähnlich der Class action). Die Prozessfinanzierung bietet die Möglichkeit, sich die Prozesskosten finanzieren zu lassen und gleichzeitig das Prozesskostenrisiko auf einen Dritten zu überwälzen, zumal für Rechtsanwälte die Vereinbarung reiner Erfolgshonorare verboten ist.
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