LAWINFO

Rotlichtkontrolle / Rotlichtüberwachung

QR Code

Ordnungsbussenverfahren

Rechtsgebiet:
Rotlichtkontrolle / Rotlichtüberwachung
Stichworte:
Rotlicht, Rotlichtkontrolle, Rotlichtüberwachung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätze

Merkmale des sog. Ordnungsbussen-Verfahrens sind:

  • Anwendung bei leichten (geringfügigen) Verkehrsregelverletzungen
  • gesamtschweizerisch einheitliche Festlegung im Ordnungsbussenkatalog
  • www.bussenkatalog.ch

Ausnahme:

Sind Sie mit der Bestrafung generell, der Einstufung der Verkehrsregelverletzung oder mit der betraglichen Höhe nicht einverstanden, müssen Sie das

  • das ordentliche Strafverfahren verlangen.

Zahlung

Sie anerkennen die Übertretung und bezahlen die Busse mittels

  • Barzahlung
  • Einzahlungsschein
  • Zahlungssurrogate wie Check, Kreditkartenbelastung oder Online Kreditkarten-Zahlung.

Die Ordnungsbusse wird so ohne Registrierung der fehlbaren Person rechtskräftig erledigt.

Tipp:

Aus Zuordnungsgründen empfiehlt es sich gerade beim bargeldlosen Zahlungsverkehr anzugeben:

  • Verzeigungsnummer (V-Nr.)
  • Kontrollschild
  • ev. Übertretungsort und –zeit

Nichtbezahlung

Die Nichtzahlung aus welchen Gründen auch immer führt zur Ueberweisung an die zuständigen Strafuntersuchungsbehörden.

Folgen:

  1. Die durch ein Nichtzahlung provozierte Untersuchung bei den zuständigen Strafuntersuchungsbehörden kann dazu führen, dass die Strafe härter als im Ordnungsbussenverfahren ausfällt (das Ergebnis kann sich durch den Widerspruch also verschlechtern [Juristen verwenden hiezu den lateinischen Begriff: Reformatio in peius]) oder gar einen vorher nicht vorgesehenen Reflex auf den Führerschein auslöst (Verwarnung,
  2. Zusatzkosten (Untersuchungskosten, Vorladungs- und Entscheidungsgebühren, Schreibkosten etc.)
  3. Umtriebe (Vorladung zB vor Stadtrichteramt)
  4. usw.

Tipp:

  1. Eine Nichtbezahlung empfiehlt sich nur dann, wenn Sie davon überzeugt sind, nicht im Fehler zu sein.
  2. Nutzen Sie für die Abklärung Ihrer Einwände die Zahlungsfrist:
    • Oft hilft Ihnen die Polizei.
    • Sie verbessern Ihren Informationsstand.
    • Sie erfahren von der Polizeipraxis und können dann neu entscheiden oder sich beraten lassen.
  3. Treffen Sie einen Entscheid: Entweder Busse bezahlen oder die gerichtliche Klärung der Sache suchen, dann aber sich gut vorbereiten. Nicht vertretbar ist untätiges oder nachlässiges Zuwarten.

Teilzahlung/Stundung?

Es werden von den Polizeiorganen weder Teilzahlungen akzeptiert, noch Stundungen ausgesprochen.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.