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Schulrecht

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Exkurs: Schulversuche

Rechtsgebiet:
Schulrecht
Stichworte:
Bund, Exkurs, Regelung, Schule, Schulrecht, Schulversuche, Unterricht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Versuche für die Schule und ihre Weiterentwicklung sind wichtig.

Schulversuche benötigen klare Grundlagen, Vorbereitungen und Versuchsziele:

  • Definition
    • Schulversuch =   Probephase, in welcher an einer Schule oder Schulklasse mit Zustimmung und unter Überwachung einer Schulbehörde eine neue Organisationsform oder Unterrichtsmethode getestet wird.
  • Ermächtigung der Schule (Legalitätsprinzip)
  • Frage, ob und inwieweit vom aktuellen Schulgesetz abgewichen werden kann
  • Klare inhaltliche Ansage des Schulversuchs
    • Schulorganisation
      • Neue Unterrichtsmethoden?
      • Neue Lehrmittel?
      • Veränderungen der Fächer-Zusammenstellung
    • Einrichtung weiterer Ausbildungsgänge
      • IT
      • KI
      •  
    • Zusätzliches Schuljahr
      • zB 10. Schuljahr
  • Festlegung der Versuchsschulen bzw. Versuchsklassen
  • Grenzen der Schulversuche
    • Befristung des Schulversuchs
    • Verbot stossender Rechtsungleichheiten
    • Erfordernis eines angemessenen Verhältnisses zum Versuchsziel
    • Keine Auferlegung wesentlich neuer Pflichten an Schüler
      • Keine Veränderung von Beginn und Dauer der Schulpflicht
    • Garantie der Lernzielerreichung
      • Keine Verletzung des Gebots eines ausreichenden Elementarunterrichts
      • Keine Schmälerung der Berechtigung der Schüler
    • Keine Erschwernis des Übertritts an Anschlussschulen
    • Verbot für Dritte, Einfluss auf Ziele, Gegenstand und Durchführung des Schulversuchs zu nehmen
  • Pflicht zum Besuch von Schulen mit Versuchen?
    • Grundsatz: Ja
    • Beantwortung individuell-konkret: Abhängigkeit von der Art des Schulversuchs und einer Überschreitung der Grenzen zum Nachteil des Schülers.
  • Notwendige Begleitung des Schulversuchs
  • Auswertung der Schulversuchsergebnisse

Literatur

  •  PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 58 ff. + S. 267
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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