In zeitlicher Hinsicht ergibt sich folgende Gliederung des schweizerischen Schulwesens:
- Vorschulerziehung
- Elterliche Sorge
- Kindergarten
- Primarstufe
- Kantonal unterschiedlich
- bis 4., 5. oder 6. Schuljahr
- Sekundarstufe I
- Kantonal unterschiedlich
- , 6., 7. bis 9., ev. 10. Schuljahr
- Sekundarstufe II
- Kantonal unterschiedlich
- Schuljahr bis Maturität, Diplom (zB Lehrerdiplom) o.ä.
- Berufliche Ausbildung, welche nach der Sekundarstufe I beginnt
- Berufsmittelschule
- Tertiärstufe
- Berufliche Ausbildung, die eine Maturität oder ein Diplom voraussetzt
- «Passerelle» von Berufsmittelschule zur Universität
- Quartärstufe
- Berufliche Weiterbildung
- Allgemeine Erwachsenenbildung.
Literatur
- PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 120
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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