Zwei Anlässe haben zur Verrechtlichung des Schulwesens geführt:
- Urteil des Bundesgerichts 2P.324/321 vom 28.03.2002,
- mit welchem
- die Anfechtbarkeit der Zuweisung eines Schülers der ersten Primarklasse in ein entfernteres Schulhaus trotz zumutbarem Schulweg bejaht wurde;
- der Rechtsschutz auf schulorganisatorische Massnahmen ausgedehnt wurde.
- mit welchem
- Einführung der Rechtsweggarantie von BV 29a,
- in Kraft seit 01.01.2007 und
- die einschlägige Praxis des Schweizerischen Bundesgerichts.
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