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Schulrecht

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Ausbildungsfreiheit

Rechtsgebiet:
Schulrecht
Stichworte:
Ausbildungsfreiheit, Berufsbildner, Beteiligte Personen, Kantone, Schule, Schulrecht, Schulwesen, Unterricht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Lehrbetrieb
    • Die Lehrbetriebe sind dabei frei, wie sie das Ausbildungsziel erreichen wollten.
    • Periodische Feststellung des Ausbildungsstandes des Lehrlings,
      • semesterweise;
      • in einem Ausbildungsbericht;
      • in Besprechung mit dem Lehrling;
      • mit Information der Eltern.
    • Es haben koordiniert zu sein:
      • Der Unterricht in den beruflichen Fächern.
      • Die Mitteilung der wesentlichen Massnahmen an den Lehrling
      • Die angemessene Mitsprache des Lehrlings.
  • Berufsverband
    • Normalerweise erstellt der betreffende Berufsverband
      • das Ausbildungsreglement;
      • die Modell-Lehrgänge für die einschlägigen Modell-Lehrgänge
      • usw.
  • Stellung im Verhältnis zur Berufsfachschule
      • Grundlagen
        • Das Verhältnis von Lehrbetrieb zur Berufsfachschule ist üblicherweise nicht geregelt.
      • Mitwirkung
        • Die unmittelbare Mitwirkung der Lehrbetriebe bei der Führung und Aufsicht der Berufsfachschulen ist angesichts der vielen Unternehmen ausgeschlossen.
        • An die Stelle der Unternehmen treten oft die Delegierten der Berufsverbände sowie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Organisationen
      • Delegierte

Literatur

  • PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 489 ff. + S. 659 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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