- Lehrbetrieb
- Die Lehrbetriebe sind dabei frei, wie sie das Ausbildungsziel erreichen wollten.
- Periodische Feststellung des Ausbildungsstandes des Lehrlings,
- semesterweise;
- in einem Ausbildungsbericht;
- in Besprechung mit dem Lehrling;
- mit Information der Eltern.
- Es haben koordiniert zu sein:
- Der Unterricht in den beruflichen Fächern.
- Die Mitteilung der wesentlichen Massnahmen an den Lehrling
- Die angemessene Mitsprache des Lehrlings.
- Berufsverband
- Normalerweise erstellt der betreffende Berufsverband
- das Ausbildungsreglement;
- die Modell-Lehrgänge für die einschlägigen Modell-Lehrgänge
- usw.
- Normalerweise erstellt der betreffende Berufsverband
- Stellung im Verhältnis zur Berufsfachschule
-
- Grundlagen
- Das Verhältnis von Lehrbetrieb zur Berufsfachschule ist üblicherweise nicht geregelt.
- Mitwirkung
- Die unmittelbare Mitwirkung der Lehrbetriebe bei der Führung und Aufsicht der Berufsfachschulen ist angesichts der vielen Unternehmen ausgeschlossen.
- An die Stelle der Unternehmen treten oft die Delegierten der Berufsverbände sowie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Organisationen
- Delegierte
- Grundlagen
-
Literatur
- PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 489 ff. + S. 659 ff.
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