- Information
- Gegenüber der Berufsfachschule haben Anspruch auf Information, nämlich:
- Lehrbetriebs;
- Lehrling;
- Eltern;
- Der Lehrling hat das Zeugnis vorzulegen und über die Lehrabschlussprüfung zu informieren:
- Lehrbetrieb;
- Berufsbildner;
- Eltern.
- Gegenüber der Berufsfachschule haben Anspruch auf Information, nämlich:
- Verfügung über des Lehrlings Zeit
- Zweiteiliger Einsatz
- Das Lehrverhältnis führt zu einer zeitlichen Zweiteilung:
- Unterricht an der Berufsfachschule und
- Präsenz bzw. Arbeit im Lehrbetrieb des Lehrlings.
- Ausfallender Unterricht
- Sofern und soweit der Unterricht ausfällt, hat der Lehrling im Lehrbetrieb zu arbeiten.
- Kein Switchen
- Der Lehrbetrieb hat keine Möglichkeit, vom Lehrling zu verlangen, dass er an Tagen mit grösserem Unterrichtsprogramm, vor- oder nachher zur Arbeit erscheinen muss.
- Das Lehrverhältnis führt zu einer zeitlichen Zweiteilung:
- Zweiteiliger Einsatz
Literatur
- PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 489 ff. + S. 659 ff.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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