- Berufsbildner
- Der Berufsbildner muss für eine Ausbildungszulassung erfüllen
- persönlich
- Charakterliche Voraussetzungen
- Genügende pädagogische Fähigkeiten
- Methodisch-didaktische Fähigkeiten
- fachlich
- Tiefgehende berufliche Fähigkeiten
- Befähigung / Bewilligung
- betrieblich
- Betriebliche Voraussetzungen (BBG 10)
- Lehrvertrag im Sinne von OR 344 ff,
- persönlich
- Der Berufsbildner muss für eine Ausbildungszulassung erfüllen
- Lehrbetrieb
- Es kann – je nach Kanton und Branche – ein Bewilligungspflicht bestehen.
- Bei neuen Lehrbetrieben kann der Kanton Zwischenprüfungen anordnen.
- Lehrling
- Arbeitsbuch
- Der Lehrling hat auf Anweisung der Volkswirtschaftsdirektion ein Arbeitsbuch zu führen:
- Kontrolle + Visum durch den Lehrbetrieb
- Bewertung des Arbeitsbuches
- Das Prüfungsreglement kann eine Bewertung des Arbeitsbuches vorschreiben.
- Der Lehrling hat auf Anweisung der Volkswirtschaftsdirektion ein Arbeitsbuch zu führen:
- Arbeitsbuch
- Kantonale Aufsicht
- Sofern und soweit die Lernverhältnisse der kantonalen Aufsicht unterstehen, muss sich diese mit den wenigen Berufsinspektoren auf Notfälle beschränken, wie
- Auflösung von Lehrverträgen
- Klagen
- usw.
- Sofern und soweit die Lernverhältnisse der kantonalen Aufsicht unterstehen, muss sich diese mit den wenigen Berufsinspektoren auf Notfälle beschränken, wie
Literatur
- PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 489 ff. + S. 659 ff.
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