- Auflösung seitens des Lehrers
- Tod des Lehrers
- Versetzung in den Ruhestand
- Wegfall einer gesetzlichen Anstellungsvoraussetzung
- Ablauf des befristeten Anstellungsverhältnisses
- Kündigung des unbefristeten vertraglichen Anstellungsverhältnisses
- Auf Ende der Amtsdauer (bei befristeter Anstellung)
- Verzicht auf Wiederwahl am Ende der Amtsperiode
- Rücktritt des Lehrers (während der Amtsperiode)
- Auflösung durch das Gemeinwesen
- Ordentliche Auflösung
- Verfügungsberufung: Auflösung mit Ablauf der Amtsperiode
- Nichtwiederwahl
- Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Nichtwiederwahl und Überprüfungsbefugnis (Kognition)
- Beschlüsse auf Nichtwiederwahl, aber auch befristete oder provisorische Wiederwahl gelten als anfechtbare Verfügungen.
- Sie können an eine kantonale Rechtsmittelinstanz weitergezogen werden.
- Kognition je nach Grundlage.
- Mildere Massnahmen als Ersatz der Nichtwiederwahl
- Gelegenheitsgabe an Lehrer, die Mängel zu beheben, sofern und soweit dazu Chancen bestehen
- Provisorische Wiederwahl auf zB 1 oder 2 Jahre mit Auflagen (als Besserungsinstrument).
- Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Nichtwiederwahl und Überprüfungsbefugnis (Kognition)
- Nichtwiederwahl
- Anstellungsvertrag (öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis): Kündigung bei unbefristeter Anstellung, auf einen bzw. den nächsten Termin (gewählt wird oft das Ende des Schuljahres).
- Die Beendigung des Vertrages wird stark durch die Regeln einer Nichtwiederwahl beeinflusst.
- Die Kündigung des Gemeinwesens gilt auch als Verwaltungsakt und ist daher an bestimmte Regeln gebunden:
- Zuständige Instanz
- Begründungspflicht
- Gründe
- Allgemeines
- Sachlich haltbare Gründe
- Zum Teil sind die Gründe von der Gesetzgebung vorgegeben
- Mit dem Lehrer zusammenhängende Gründe
- Fachkompetenz
- Führungskompetenz
- Sozialkompetenz
- Ungenügende Leistungen trotz Eignung
- Wiederholte Weisungsverletzungen
- Schwierige Zusammenarbeit (Betriebsklima)
- Zu Klagen Anlass gebendes Verhalten
- Verhalten des Lehrers ausserhalb der Lehrtätigkeit
- etc.
- Vom Lehrer unabhängige Gründe
- Stellenaufhebung
- Bedarfsrückgang
- Anciennität als Ausmarchung für Reduktion der Anzahl Lehrer
- etc.
- Allgemeines
- Gründe
- Rechtsmittelbelehrung
- Zu Unrecht ausgesprochene Kündigung
- Von gesetzlicher Regelung abhängig, ob
- Weiterführung des Anstellungsverhältnisses;
- Anspruch auf Schadenersatz
- Von gesetzlicher Regelung abhängig, ob
- Auflösung infolge Erreichung der Altersgrenze (Pensionierung)
- Befristung, sofern und soweit dies im Anstellungsverhältnis vorgesehen ist
- ansonsten Kündigung, auf den vorzusehenden Termin.
- Ausserordentliche Auflösung durch das Gemeinwesen
- Bei Wahl auf Amtsdauer – während der Amtsperiode – aus wichtigen Gründen (sog. administrative Entlassung)
- als Disziplinarmassnahme (disziplinarische Entlassung);
- bei Anstellung mit privat-rechtlichem Vertrag, mit sofortiger Wirkung (sog. fristlose Entlassung oder disziplinarische Entlassung).
- Bei Wahl auf Amtsdauer – während der Amtsperiode – aus wichtigen Gründen (sog. administrative Entlassung)
- Verfügungsberufung: Auflösung mit Ablauf der Amtsperiode
- Ordentliche Auflösung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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