- Lohn
- Die Bestimmung des Lohns des Lehrers geschieht heute i.d.R. durch die Einreihung in Lohnklassen (Veränderbarkeit des Lohnes?).
- Basis hiezu bilden sodann:
- Eine Arbeitsplatzbewertung
- Massgebliche Kriterien für die Lohnfestsetzung:
- Art der Schule
- Arbeitszeit
- Klassengrösse / Sonderaufgaben
- Arbeitspensum (Teilpensen?) / Pflichtstundenzahl / Zusatzstunden
- Status der Anstellung
- Markt
- Dienstjahre
- Ausbildung
- Erfahrung
- Geistige Ansprüche
- Sach- und Führungsverantwortung
- Psychische und physische Belastung
- Umfeld
- Ev. Geltendmachung von Lohngleichheit?
- etc.
- Befugnis zur Lohnfestsetzung
- Schulträger bzw. Kanton
- Feststellbar sind unterschiedliche Regelungen zur Besoldungstragung von Kanton + Kommunen etc.
- Berufliche Vorsorge
- Je nach Schulbehörde und Schulart (Volksschule, Berufsfachschule, Gymnasium, Universität etc.)
- Oft besondere Pensionskasse für Lehrer,
- Massgeblichkeit der Personalgesetzgebung.
- Unfall- und Kranken-Versicherung
- Das Gemeinwesen hat seine Lehrer hinsichtlich Krankheit und Unfall zu versichern.
- Freizeit
- Viele vermuten, dass die Lehrer mehr Freizeit und Ferien geniessen würden als die übrigen Arbeitnehmer.
- Die Vermutung täuscht.
- Lehrer haben verschiedene nicht offen erkennbare Aufgaben:
- Vorbereitungen
- Korrekturen
- Administrative Aufgaben
- Organisatorische Aufgaben
- Kontaktpflege mit den Eltern
- Reportings an den Schulträger
- Ferner:
- Unterrichtsfreie Weiterbildungswochen
- Konferenzen
- Planung und Aufgebote zur Abnahme von Prüfungen
- Anliegen der Schulkommission
- Anliegen von kantonalen Behörden wie Erziehungsdepartement, Inspektorat etc.
- etc.
- Lehrer haben verschiedene nicht offen erkennbare Aufgaben:
- Ferien
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- Lehrer haben – wie jeder andere Arbeitnehmer – Ferien zu gut.
- Nebst der Ferien gibt es auch:
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- Urlaube
- Bei Lehrern gibt es aber verschiedene Gründe für zusätzliche Abwesenheiten nebst der Ferien:
- Studienurlaube
- Weiterbildungsurlaube
- Entlastungsurlaube
- Bei Lehrern gibt es aber verschiedene Gründe für zusätzliche Abwesenheiten nebst der Ferien:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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