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Schulrecht

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Rechte

Rechtsgebiet:
Schulrecht
Stichworte:
Beteiligte Personen, Kantone, Lehrer, Lehrerinnen, Rechte, Schule, Schulrecht, Unterricht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Lohn
    • Die Bestimmung des Lohns des Lehrers geschieht heute i.d.R. durch die Einreihung in Lohnklassen (Veränderbarkeit des Lohnes?).
    • Basis hiezu bilden sodann:
      • Eine Arbeitsplatzbewertung
    • Massgebliche Kriterien für die Lohnfestsetzung:
      • Art der Schule
      • Arbeitszeit
      • Klassengrösse / Sonderaufgaben
      • Arbeitspensum (Teilpensen?) / Pflichtstundenzahl / Zusatzstunden
      • Status der Anstellung
      • Markt
      • Dienstjahre
      • Ausbildung
      • Erfahrung
      • Geistige Ansprüche
      • Sach- und Führungsverantwortung
      • Psychische und physische Belastung
      • Umfeld
      • Ev. Geltendmachung von Lohngleichheit?
      • etc.
    • Befugnis zur Lohnfestsetzung
      • Schulträger bzw. Kanton
      • Feststellbar sind unterschiedliche Regelungen zur Besoldungstragung von Kanton + Kommunen etc.
  • Berufliche Vorsorge
    • Je nach Schulbehörde und Schulart (Volksschule, Berufsfachschule, Gymnasium, Universität etc.)
    • Oft besondere Pensionskasse für Lehrer,
    • Massgeblichkeit der Personalgesetzgebung.
  • Unfall- und Kranken-Versicherung
    • Das Gemeinwesen hat seine Lehrer hinsichtlich Krankheit und Unfall zu versichern.
  • Freizeit
    • Viele vermuten, dass die Lehrer mehr Freizeit und Ferien geniessen würden als die übrigen Arbeitnehmer.
    • Die Vermutung täuscht.
      • Lehrer haben verschiedene nicht offen erkennbare Aufgaben:
        • Vorbereitungen
        • Korrekturen
        • Administrative Aufgaben
        • Organisatorische Aufgaben
        • Kontaktpflege mit den Eltern
        • Reportings an den Schulträger
      • Ferner:
        • Unterrichtsfreie Weiterbildungswochen
        • Konferenzen
        • Planung und Aufgebote zur Abnahme von Prüfungen
        • Anliegen der Schulkommission
        • Anliegen von kantonalen Behörden wie Erziehungsdepartement, Inspektorat etc.
        • etc.
  • Ferien
      • Lehrer haben – wie jeder andere Arbeitnehmer – Ferien zu gut.
      • Nebst der Ferien gibt es auch:
  • Urlaube
    • Bei Lehrern gibt es aber verschiedene Gründe für zusätzliche Abwesenheiten nebst der Ferien:
      • Studienurlaube
      • Weiterbildungsurlaube
      • Entlastungsurlaube
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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