- Definition
- Die Qualifizierung des Lehrers im Strafrecht ist unterworfen:
- Den allgemeinen Straftatbeständen
- als Beamter den beamtenrechtlichen Regeln
- als Lehrer den strafverschärfenden Sondertatbeständen (Abhängigkeits- und Sittlichkeitsdelikte, einschliesslich Berufsverbot)
- Die Qualifizierung des Lehrers im Strafrecht ist unterworfen:
- Grundlagen
- Strafgesetzbuch (StGB)
- StGB 67 ff. (Tätigkeitsverbot), insbesondere StGB 67a Abs. 5 lit. a Ziffer 1
- StGB 110 Ziffern 3 (Beamten-Qualifikation)
- StGB 117 (fahrlässige Tötung)
- StGB 125 (fahrlässige Körperverletzung)
- StGB 126 (Tätlichkeiten)
- StGB 187 (Sexuelle Handlungen mit Kindern)
- StGB 188 (Sexuelle Handlungen mit Abhängigen)
- StGB 193 (Ausnützung einer Notlage oder Abhängigkeit)
- StGB 312 (Amtsmissbrauch)
- StGB 320 (Amtsgeheimnis)
- StGB 322quater (sich bestechen lassen)
- StGB 322sexies (Vorteilsannahme)
- uam.
- Strafprozessordnung (StPO)
- Grundzüge des Strafprozessrechts
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Für einen Lehrer relevante Straftatbestände
- Siehe Grundlagen, Strafgesetzbuch (StGB)
- Berufsverbot
- Damit ein Lehrer nicht weiterhin seinen Beruf für (Sittlichkeits-)Delikte missbraucht, kann ihm der Richter ein Berufsverbot auferlegen (vgl. StGB 67 ff.).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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