- Definition
- Die vermögensrechtliche Verantwortlichkeit soll den Schülern und Eltern den ihnen durch den Schulbetrieb entstanden Schaden ersetzen.
- Grundlagen
- Staatshaftung
- Schulgesetze
- Subsidiär
- OR 61 Abs. 1 (ausdrückliche + gewohnheitsrechtliche Haftungsübernahme durch Staat)
- OR 41 ff.
- Haftung Gemeinwesen
- In der Regel haftet die Schulbehörde direkt nach aussen, um die Stellung des Lehrers zu stärken
- Umfang der Verantwortlichkeit
- Grundsatz
- Die Haftung aus Verantwortlichkeit erstreckt sich auf den Schulbetrieb als Ganzes,
- miteingeschlossen:
- Veranstaltungen im Rahmen des Schulbetriebs
- Schulreisen
- Wanderungen
- (Ski-)Lager
- miteingeschlossen:
- Die Haftung aus Verantwortlichkeit erstreckt sich auf den Schulbetrieb als Ganzes,
- Haftungs-Ausnahme
- Schulweg
- Grundsatz
- Haftpflichtversicherung
- Jedem Lehrer ist zu empfehlen, ungeachtet der primären Verantwortlichkeit der Schulbehörde bzw. des Gemeinwesens für sich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitsprozessEinleitung zum ArbeitsprozessAutoren:Zölle / Zollbestimmungen SchweizEinleitung: Zölle / Zollbestimmungen SchweizAutoren:Kredit-VersicherungEinleitung zur KreditversicherungAutoren:KollokationsklageEinleitung zur KollokationsklageAutoren:Aufenthaltsbewilligung / Arbeits...Einleitung zu Aufenthaltsbewilligung / Arb...Autoren:SchlichtungsverfahrenEinleitung zum Schlichtungsverfahren
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht