- Lernfreiheit
- Die Lernfreiheit umfasst nicht nur das Recht auf Besuch der Schulen des Kantons und des Bundes, sondern auch das Recht auf den Privatschulbesuch
- Recht auf Ausbildung
- Grundsätzlich besteht ein Recht auf Ausbildung bis zum Abschluss der Sekundarschule II und für Erwachsene der Anspruch, auf Nutzung eines nach Fähigkeiten, Neigungen und Alter differenziertes Bildungsangebot.
- Anweisung an das Gemeinwesen, die Ausbildung zu fördern, wobei der Anspruch des Einzelnen auf Durchsetzung umstritten ist.
- Chancengleichheit
- Der Anspruch auf Chancengleichheit soll die effektiven Unterschiede beseitigen, welche verhindern, dass der Einzelne sein Möglichkeiten tatsächlich wahrnehmen kann, nämlich nach seinen
- Fähigkeiten und
- Neigungen
- Der Anspruch auf Chancengleichheit soll die effektiven Unterschiede beseitigen, welche verhindern, dass der Einzelne sein Möglichkeiten tatsächlich wahrnehmen kann, nämlich nach seinen
- Recht auf Benützung der Schuldienste
- Der Schüler hat Anspruch auf die Nutzung der schulpädagogischen Dienste
- Logopädie
- Jugendpsychiatrie
- Schulärztlicher Dienst
- etc.
- Der Schüler hat Anspruch auf die Nutzung der schulpädagogischen Dienste
- Recht auf Ausbildungsbeiträge
- In der Regel besteht ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsbeiträge.
- Sonderfälle werden in das pflichtgemässe Ermessen gestellt, wie
- Zusätzliche Darlehen
- Ausnahmsweise Stipendien anstelle von Darlehen
- Ähnlich gelagerte Fälle
- Limitierung der Anzahl Bezüger u/o Bestimmung der Höhe der Darlehen.
- Sonderfälle werden in das pflichtgemässe Ermessen gestellt, wie
- In der Regel besteht ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsbeiträge.
- Weitere Rechte
- Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Kultusfreiheit
- Vereinigungsfreiheit
- Meinungsäusserungsfreiheit
- Achtung der Persönlichkeit
- Achtung der Privatsphäre
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.