- Ausgangslage
- Fördermassnahmen zugunsten auffälliger, hochbegabter oder behinderter Kinder
- Rechtliche Voraussetzungen
- Nichtinfragekommen der Regelschule
- Suche nach einer angemessenen Sonderschule
- Kindeswohl
- Abklärung
- Eine Sonderschulung geht meistens auf die Beobachtung des Kindes durch die Kindergärtnerin oder den Lehrer zurück
- Eltern-Stellung
- Wahl der Sonderschule in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Eltern
- Zuständigkeit
- Die Anordnung geht meistens auf die örtliche Schulbehörde bzw. Schulkommission zurück
- Rückversetzung
- Die Schüler einer Sonderschule kehren in die Regelklasse zurück, wenn
- sie deren Schulprogramm wieder folgen können
- Die Schüler einer Sonderschule kehren in die Regelklasse zurück, wenn
- Förderung hochbegabter Kinder
- Hochbegabte Kinder können von folgenden Massnahmen profitieren:
- Früherer Schuleintritt
- Überspringen von Klassen
- Vorverlegter Übertritt in die nächste Ausbildungsstufe
- Dispensation von einzelnen Fächern, u.U. zugunsten spezieller Zusatzprogramme
- Grundlage
- Antrag von Eltern und Lehrern
- Gutachten des Schulpsychologischen Dienstes
- Vorzeitiger Besuch des Kindergartens bzw. der Einschulung gegen den Willen der Eltern nur,
- wenn es im Gesetz ausdrücklich so vorgesehen ist.
- Hochbegabte Kinder können von folgenden Massnahmen profitieren:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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