In den vergangenen Jahren haben sich die Verhältnisse im Schulwesen verändert:
- Die Schüler sind «erwachsener» geworden und im Schulunterricht schwieriger zu «führen», weshalb bereits von «Lehrer-Managern» als Berufsprofil gesprochen wird.
- Die Eltern leisten weniger Erziehungsarbeit, sind fordernder bzw. überfürsorglich (sog. «Helicopter Parents») und nicht mehr mit allen Erziehungsmassnahmen der Lehrer resp. Entscheiden der Schulbehörde vorbehaltslos einverstanden und organisieren sich – anders als früher – in Elternvereinen.
Die Verrechtlichung des Schulbereichs ist mit Blick auf die Rechtsweggarantie von BV 29a richtig und korrekt.
Es sollte indessen eine vernünftige Balance bestehen zwischen Rechtsschutz und den subjektiv annotierten Themen von
- Handlungsmöglichkeit der Schulorgane;
- Lehrer mit ihren Schülern, die immer verhaltensauffälliger werden;
- ausufernder Bürokratie;
- Differenzen zwischen der Schule und den aufmüpfigen oder überforderten Eltern.
Gefordert sind:
- Transparenz der Schulorgane
- (anstatt „Mauern“, um Eltern in Unwissenheit zu lassen, was nie gut kommt)
- Partizipation der Eltern für konstruktive Lösungen
- (die Variante Rechtsweg ist für Differenzlösungen nicht sinnvoll, weil es auch bei Schulorganen bzw. Lehrern sog. „menschelt“ und diese das Kind ihre Betroffenheit spüren lassen (auch: „Stellvertreterkrieg“).
Es gilt hin und wieder auch hier das Sprichwort, Schweigen ist Gold und Reden ist Silber. Die Eltern sollten zum Schutze ihres Kindes eigene Massnahmen prüfen, wie zB Wegnahme des Kindes von der staatlichen Schule in eine Privatschule.
Weiterführende Informationen
- Begriff
- Langzeitgymnasium Zürich: Himmel und Hölle für eine Familie | Tages-Anzeiger