Die Verrechtlichung des Schulbereichs ist mit Blick auf die Rechtsweggarantie von BV 29a richtig und korrekt.
Es sollte indessen eine vernünftige Balance bestehen zwischen Rechtsschutz und den subjektiv annotierten Themen von
- Handlungsmöglichkeit der Schulorgane;
- Differenzen zwischen der Schule und den Eltern.
Gefordert sind:
- Transparenz der Schulorgane
- (anstatt „Mauern“, um Eltern in Unwissenheit zu lassen, was nie gut kommt)
- Partizipation der Eltern für konstruktive Lösungen
- (die Variante Rechtsweg ist für Differenzlösungen nicht sinnvoll, weil es auch bei Schulorganen bzw. Lehrern sog. „menschelt“ und diese das Kind ihre Betroffenheit spüren lassen (auch: „Stellvertreterkrieg“).
Es gilt hin und wieder auch hier das Sprichwort, Schweigen ist Gold und Reden ist Silber. Die Eltern sollten zum Schutze ihres Kindes eigene Massnahmen prüfen, wie zB Wegnahme des Kindes von der staatlichen Schule in eine Privatschule.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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