Die Schulgesetzgebung beeinflusst zwar unsere Gesellschaft und das Leben der Menschen, bietet aber nur wenige direkte Hinweise auf die Macht der Schule.
Viele allgemeine Regeln sind daher auf das Schulrecht anwendbar:
- Legalitätsprinzip
- Grundsatz der Rechtmässigkeit der Schulverwaltung
- (Rechtsetzungsbefugnisse der Exekutive)
- Delegation von Befugnissen zur Rechtsetzung im Schulwesen?
- Das Delegationsproblem stellt sich hier mit besonderer Stärke:
- Anpassung an veränderte Verhältnisse, zum Wohle des Schülers
- Berücksichtigung des Wunsches, Sonderfällen Rechnung zu tragen
- Weiterentwicklung der Schule
- Entscheide für das Fortkommen des Schülers und seiner Stellung, auch im Interesse der Eltern
- Das Schulrecht hat allgemein einen unterschiedlichen Detaillierungsgrad:
- Unterschiedlich dichte Regelung der formellen Gesetze durch die Kantone
- Ausführungsdelegation der Gesetze an die zuständigen kantonalen Departemente
- Trend, Ermächtigungen an den Regierungsrat durch Parlament zu bestimmen
- Das Delegationsproblem stellt sich hier mit besonderer Stärke:
- Delegation von Befugnissen zur Rechtsetzung im Schulwesen?
- Anwendung des Verwaltungsrechts
- Siehe Schulrecht
- Anwendbarkeit des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts
- Verwaltungsrechtspflege
- Die Schultätigkeit
- kann nach den Bestimmungen über die Verwaltungsrechtspflege der Nachprüfung unterzogen werden;
- richtet sich daher grundsätzlich nach den Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
- Die Bestimmungen über die Verwaltungsrechtspflege sind auf die Verfügungen des Schulwesens anwendbar
- kraft ausdrücklicher Vorschrift, oder
- aufgrund entsprechender Auslegung der Gesetzesbestimmungen (VwVG, BBG)
- Die Schultätigkeit
- Rechtsmittelverfahren
- Verwaltungsgericht als Rechtsmittelinstanz
- Die Schule wird im Wesentlichen durch kantonales Recht beherrscht.
- Kognition der Verwaltungsgerichte
- a. Rechtskontrolle
- Überprüfung des Ermessens in besonderen Fällen
- Beschränkte Justiziabilität
- Verfahrensüberprüfung
- Verwaltungsgericht als Rechtsmittelinstanz
- Verwaltungsrechtspflege
Literatur
- PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 49 ff. + 81 ff.
- BÜRGI URS / BÜRGI-SCHNEIDER GUDRUN, Öffentliches Personalrecht, 2. Auflage, Band 1, Bund, Zürich 2024
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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