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Schulrecht

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Eingliederung

Rechtsgebiet:
Schulrecht
Stichworte:
Eingliederung, Rechtsnatur, Schule, Schulrecht, Unterricht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schulgesetzgebung beeinflusst zwar unsere Gesellschaft und das Leben der Menschen, bietet aber nur wenige direkte Hinweise auf die Macht der Schule.

Viele allgemeine Regeln sind daher auf das Schulrecht anwendbar:

  • Legalitätsprinzip
    • Grundsatz der Rechtmässigkeit der Schulverwaltung
    • (Rechtsetzungsbefugnisse der Exekutive)
      • Delegation von Befugnissen zur Rechtsetzung im Schulwesen?
        • Das Delegationsproblem stellt sich hier mit besonderer Stärke:
          • Anpassung an veränderte Verhältnisse, zum Wohle des Schülers
          • Berücksichtigung des Wunsches, Sonderfällen Rechnung zu tragen
          • Weiterentwicklung der Schule
          • Entscheide für das Fortkommen des Schülers und seiner Stellung, auch im Interesse der Eltern
        • Das Schulrecht hat allgemein einen unterschiedlichen Detaillierungsgrad:
  • Anwendung des Verwaltungsrechts
  • Anwendbarkeit des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts
    • Verwaltungsrechtspflege
      • Die Schultätigkeit
        • kann nach den Bestimmungen über die Verwaltungsrechtspflege der Nachprüfung unterzogen werden;
        • richtet sich daher grundsätzlich nach den Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
      • Die Bestimmungen über die Verwaltungsrechtspflege sind auf die Verfügungen des Schulwesens anwendbar
        • kraft ausdrücklicher Vorschrift, oder
        • aufgrund entsprechender Auslegung der Gesetzesbestimmungen (VwVG, BBG)
    • Rechtsmittelverfahren
      • Verwaltungsgericht als Rechtsmittelinstanz
        • Die Schule wird im Wesentlichen durch kantonales Recht beherrscht.
        • Kognition der Verwaltungsgerichte
          • a. Rechtskontrolle
          • Überprüfung des Ermessens in besonderen Fällen
            • Beschränkte Justiziabilität
          • Verfahrensüberprüfung

Literatur

  • PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 49 ff. + 81 ff.
  • BÜRGI URS / BÜRGI-SCHNEIDER GUDRUN, Öffentliches Personalrecht, 2. Auflage, Band 1, Bund, Zürich 2024
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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