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Schulrecht

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Abschluss des Verwaltungsverfahrens

Rechtsgebiet:
Schulrecht
Stichworte:
Abschluss, Abschluss des Verwaltungsverfahrens, Rechtsmittelverfahren, Rechtspflege, Rechtsschutz, Schule, Schulische Massnahmen, schulorganisatorische Massnahmen, Schulrecht, Unterricht, Verwaltungsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

  • Gegenstand
    • Im Rahmen des nicht streitigen Verwaltungsverfahrens wird dieses durch Erlass einer Verfügung abgeschlossen.
  • Ein Verfahren kann abgeschlossen werden durch:
    • Nichteintreten auf einen Antrag;
    • Einigung zwischen Behörden und Betroffenen.
  • Abzugrenzen vom Handeln durch Verfügungen sind sog. «Realakte», nämlich:
    • Behördliche Handlungen,
      • die nicht auf Rechtswirkungen abzielen und
      • kein förmliches Verwaltungsverfahren nach sich ziehen;
    • Schulische Handlungen
      • Zu unterscheiden sind
        • schulische Angelegenheiten mit Verfügungscharakter;
        • nicht anfechtbare schulorganisatorische Massnahmen.
    • Personalrechtliche Angelegenheiten
      • Abzugrenzen sind:
        • Verfügungen;
        • Dienstanweisungen.

Verfügung

  • Gegenstand / Termini
    • Verfügungen im Gesetz und bei der Verwaltung oft auch als Anordnungen bezeichnet, vgl. § 10 Abs. 1 VRG.
  • Anfechtbare Handlungen mit Verfügungscharakter
    • Schulausschluss
      • BGE 134 I 153 ff.VGer, VB.2022.00291 vom 13.09.2022
      Verweis
      • VGer, VB.2015.00300 vom 21.10.2015
      Andere Disziplinarmassnahmen
      • unter Umständen,auf jeden Fall bei Auswirkungen auf Grundrechtspositionen
      Anordnung betreffend Sonderschulung
      • BGer 2C_346/2022 vom 25.01.2023VGer, VB.2022.00668 vom 01.03.2023
    • Nichtpromotion in die nächste Klasse
      • BGer 2P.324/2001 vom 28.03.2002
      • VGer, VB.2020.00545 vom 03.11.2020

Realakte

  • Tatsächliches Handeln der Schulbehörde, welche nicht unmittelbar Rechte und Pflichten begründen.
  • Unklarheit, ob ein Entscheid in formeller Verfügungsform zu erlassen ist oder, ob ein formloses Tätigwerden zu lässig ist
    • Grundsatz: Im Zweifelsfall verfügen.
    • Aufgabe der Rechtsmittelinstanz, zu entscheiden, ob die Rechte und Pflichten des Verfügungsadressaten betroffen und diese ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung haben.

Schulische Belange

  • Gegenstand
    • Diese betreffen interne schulorganisatorische Massnahmen, ohne Verfügungscharakter, die daher grundsätzlich nicht anfechtbar sind.
  • Nicht anfechtbare interne schulorganisatorische Massnahmen
    • Disziplinarmassnahmen, ohne Auswirkungen auf die Grundrechtspositionen
      • Verwarnung
      • Kurzzeitige Wegweisung vom Unterricht innerhalb des Schulareals
      • Zusätzliche Hausaufgaben
    • Hausaufgaben-Erteilung
    • Festlegung bzw. Änderung der Unterrichtszeiten bzw. des Stundenplans
    • Zuteilung in Parallelklassen an der gleichen Schule
    • Haus- und Schulordnung
    • Bestimmung der Lehrmittel und des Unterrichtsmaterials

Personalrechtliche Belange

  • Gegenstand
    • Personalrechtliche Belange in Dienstanweisungen
    • Behördenorganisation und Betriebsabläufe
  • (Anfechtbare) Anordnung mit Verfügungscharakter
    • Anstellung (vgl. PG 12 Abs. 1)
    • Pensumänderungen
    • Lohnänderungen
    • Kündigung
    • Verweis
      • VGer, PB 2009.00027 vom 18.11.2009, Erw. 1.2
    • Diskriminierung nach GlG
    • Ablehnung Zeugnisänderungs-Anträge
      • VGer, ZBl 2003, 185 ff., 220
  • Nicht anfechtbare Realakte und Dienstanweisungen
    • Mitarbeiterbeurteilung,
      • ausgenommen bei unmittelbaren Lohnauswirkungen
      • VGer, PB.2004.00077 vom 03.11.2004, Erw. 3 mit Hinweisen
    • Zielvorgaben
    • Ermahnungen
    • Ansetzung einer Verbesserungsfrist
    • Ansetzung einer Mahnfrist
    • Anordnung einer vertrauensärztlichen Untersuchung (mit gesetzlicher Grundlage)
      • Vgl. BGer 8C_373/2010 vom 03.08.2010, Erw. 6.1
    • Mitteilung über die Eröffnung
      • einer Untersuchung bzw. eines Administrativefahrens
        • BVGer, B-2626/2015 vom 19.01.2016, Erw. 1.5
      • eines Berichts über Untersuchung / Administrativverfahren
        • BVGer, A-7102/2017 vom 27.08.2019, Erw. 5.3.2
    • Arbeitszeugnis
    • Vorübergehende Zuweisung anderer Arbeiten
    • Anordnung von Überstunden
  • Unklare bzw. unterschiedlich individuelle Zuordnung
    • Arbeitsorte-Änderung
      • Verwarnung bzw. Mahnung
        • BGE 125 I 119, Erw. 2a
        Versetzung
        • BGE 136 I 323, Erw. 4.5
        Neue Funktion / andere oder zusätzliche Aufgaben

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