Schulische Angelegenheiten
Das Verwaltungsverfahren im Schulwesen ist kantonal organisiert.
Es sind daher anwendbar die:
- kantonalen spezialgesetzlichen Verfahrensvorschriften;
- Vorschriften über das Verwaltungsverfahren gemäss kantonalem Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG).
Personalrechtliche Angelegenheiten
Für die personalrechtlichen Themen finden Anwendung:
- Spezialrechtliche Bestimmungen der kantonalen personalrechtlichen Erlasse;
- Vorschriften über das Verwaltungsverfahren gemäss kantonalem Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG).
Literatur
- RAESS SUSANNE / BUCHER THOMAS / SCHWEIZER MATTHIAS, Schulrecht des Kantons Zürich, Zürich / Genf 2025, S. 579 ff.
- HÄFELIN ULRICH / MÜLLER GEORG / UHLMANN FELIX, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich / St. Gallen 2010, S. 24 – 35
- PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 683 ff.
Weiterführende Informationen
- Allgemein
- Stufenweiser Aufbau der Erlasse im Kanton Zürich
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