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Schulrecht

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Rechtsbehelfe

Rechtsgebiet:
Schulrecht
Stichworte:
Rechtsbehelfe, Rechtsmittelverfahren, Rechtspflege, Rechtsschutz, Schule, Schulische Massnahmen, schulorganisatorische Massnahmen, Schulrecht, Unterricht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsmittel vs. Rechtsbehelfe

  • Formelle Rechtsmittel verleihen einen Rechtsanspruch auf
    • Prüfung und
    • Beurteilung
  • Formlose Rechtsbehelfe wie
    • Aufsichtsbeschwerden und
    • Wiedererwägungsgesuche
      • vermitteln keinen Anspruch auf inhaltliche Behandlung des Anliegens.

Aufsichtsbeschwerde

  • Mit dem Rechtsbehelf der «Aufsichtsbeschwerde» kann bei der übergeordneten Verwaltungsbehörde (Aufsichtsbehörde) angezeigt werden:
    • Missstände einer Verwaltungsbehörde;Unregelmässigkeiten einer Verwaltungsbehörde.
    Verlangt werden kann die
    • Überprüfung des Behördenhandelns.

  • Im Volksschul- und Mittelschulbereich ist die relativ komplexe Zuständigkeitsordnung der Aufsichtsbehörden zu beachten.

Wiedererwägungsgesuch

  • Der Betroffene kann mit einem Wiedererwägungsgesuch die verfügende Behörde ersuchen um:
    • Änderung einer Verfügung;
    • Aufhebung einer Verfügung;
    • Verfügung zu seinen Gunsten.

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