Rechtsmittel vs. Rechtsbehelfe
- Formelle Rechtsmittel verleihen einen Rechtsanspruch auf
- Prüfung und
- Beurteilung
- Formlose Rechtsbehelfe wie
- Aufsichtsbeschwerden und
- Wiedererwägungsgesuche
- vermitteln keinen Anspruch auf inhaltliche Behandlung des Anliegens.
Aufsichtsbeschwerde
- Mit dem Rechtsbehelf der «Aufsichtsbeschwerde» kann bei der übergeordneten Verwaltungsbehörde (Aufsichtsbehörde) angezeigt werden:
- Missstände einer Verwaltungsbehörde;Unregelmässigkeiten einer Verwaltungsbehörde.
- Überprüfung des Behördenhandelns.
- Im Volksschul- und Mittelschulbereich ist die relativ komplexe Zuständigkeitsordnung der Aufsichtsbehörden zu beachten.
Wiedererwägungsgesuch
- Der Betroffene kann mit einem Wiedererwägungsgesuch die verfügende Behörde ersuchen um:
- Änderung einer Verfügung;
- Aufhebung einer Verfügung;
- Verfügung zu seinen Gunsten.
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