Die Entwicklung der heranwachsenden Kinder bzw. Jugendlicher können Probleme bei der Ausbildung und der Vorbereitung auf das Leben mit sich bringen, in Bezug auf die Schule und / oder Eltern.
Damit die Schulen ihren umfassenden Auftrag erfüllen können, bedarf es der Ergänzung und Unterstützung durch begleitende Fachdienste, die es richten sollen:
- Förderung des Lernerfolgs
- Unterricht zur Beseitigung von Teilleistungsschwächen
- Beizug des Schulpsychologischen Dienstes
- Schulgesundheitspflege
- Berufs- und Studienberatung.
Diese Schuldienste können Teil des Gemeinwesens sein oder von extern beigezogen werden. Darüber ist, auch mit Bezug auf die Kostentragung, immer Transparenz zu gewähren.
Literatur
- PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 153 ff. + S. 291
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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