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Schulrecht

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Schulleitung

Rechtsgebiet:
Schulrecht
Stichworte:
Schule, Schulleitung, Schulrecht, Schulwesen, Unterricht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Leitung einer Schule umfasst folgende Komponenten:

  • Direktion des Grundsätzlichen und des Einzelnen in der Schulbetriebsführung
    • Leitung im nichtfachlichen Bereich
      • Vertretung der Schule nach innen und aussen
      • HR betreffend Lehrer und weiteres Personal
      • Schülerfürsorge im weitesten Sinne
      • Beschaffung, Unterhalt und Einrichtung der Schulräumlichkeiten
      • Entscheid und Erwerb von Lehrmitteln
      • Budget, Kreditverwaltung und Bezahlung der Besoldungen etc.
      • Prüfung von allfälligen Verfügungen vorgesetzter Stellen und eventuelle Erhebung einer Beschwerde
      • usw.
    • Leitung im fachlichen Bereich
      • Betreuung, Beratung und Kontrolle von Lehrern im Verhältnis zu den Schülern
      • Mentoren-Tätigkeit bei Junglehrern
      • Beförderung von Schülern oder Zuweisung zur Sonderschulung
      • Eltern-Beratung (Aufzeigung von Möglichkeiten und Ebnung des Zugangs zu Fachinstanzen)
      • Berichterstattung
      • Behandlung von Beschwerden
      • Eingriff in den Unterricht, falls notwendig
      • etc.
  • Aufsicht und Kontrolle im Schulbetrieb.

Literatur

o   PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 307 ff.

Weiterführende Informationen

  • Schulorganisation / Grundsätze
  • Aufbau Schulangebot
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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