Die Leitung einer Schule umfasst folgende Komponenten:
- Direktion des Grundsätzlichen und des Einzelnen in der Schulbetriebsführung
- Leitung im nichtfachlichen Bereich
- Vertretung der Schule nach innen und aussen
- HR betreffend Lehrer und weiteres Personal
- Schülerfürsorge im weitesten Sinne
- Beschaffung, Unterhalt und Einrichtung der Schulräumlichkeiten
- Entscheid und Erwerb von Lehrmitteln
- Budget, Kreditverwaltung und Bezahlung der Besoldungen etc.
- Prüfung von allfälligen Verfügungen vorgesetzter Stellen und eventuelle Erhebung einer Beschwerde
- usw.
- Leitung im fachlichen Bereich
- Betreuung, Beratung und Kontrolle von Lehrern im Verhältnis zu den Schülern
- Mentoren-Tätigkeit bei Junglehrern
- Beförderung von Schülern oder Zuweisung zur Sonderschulung
- Eltern-Beratung (Aufzeigung von Möglichkeiten und Ebnung des Zugangs zu Fachinstanzen)
- Berichterstattung
- Behandlung von Beschwerden
- Eingriff in den Unterricht, falls notwendig
- etc.
- Leitung im nichtfachlichen Bereich
- Aufsicht und Kontrolle im Schulbetrieb.
Literaturo PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 307 ff. Weiterführende Informationen
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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