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Schulrecht

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Mindestanforderungen der Rechtsweggarantie

Rechtsgebiet:
Schulrecht
Stichworte:
Anfechtbarkeit, Anfechtungskriterien, Mindestanforderungen, Rechtsschutz, Rechtsweggarantie, Schulische Massnahmen, schulorganisatorische Massnahmen, schulorganisatorischen Massnahmen, Schulrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Anfechtbarkeitskonzept
    • Konzipierung
      • einer materiellen Rechtslage und
      • den damit verbundenen Bedürfnissen nach gerichtlicher Kontrolle (vgl. BGer 2C_272/2012 vom 09.07.2012, Erw. 4.3).
    • Begriff der Rechtsstreitigkeit
      • Die Streitigkeit muss im Zusammenhang mit einer individuellen, schützenswerten Rechtsposition stehen (vgl. BV 29a + BGE 143 I 336, Erw. 4.1).
      • Der Begriff der Rechtsstreitigkeit wird vom Bundesgericht weit verstanden.
  • Berührtheit
    • Grundsatz
      • Der Rechtsschutz muss gewährt werden, wenn ein Realakt oder eine verwaltungsinterne Anordnung individuelle, schützenswerte Rechtspositionen berührt.
    • Mögliche Rechtspositionen
      • Solche Positionen können sich auf Verfassungs-, Gesetzes- oder Verordnungsrecht eines bestimmten Rechtsgebiets, zB Schulrecht, beziehen.
  • Schützenswerte Rechtsposition
    • Zwei Konstellationen von schützenswerten Rechtspositionen
      • 1. Verletzung eines Rechtsanspruchs auf ein bestimmtes staatliches Handeln oder Unterlassen:
        • Dabei können sich solche Rechtsansprüche ergeben aus:
          • subjektiv-rechtlichen Ansprüchen,
            • zB Anspruch auf Grundschulunterricht;
          • objektiv-rechtlichen Normen,
            • zB vorgegebene Pflichtlektionen für ein Unterrichtsfach
        • Vgl. MÜLLER MARKUS, Kommentar zum Urteil BGer 1C_517/2017 (BGE 143 I 336), in: ZBl. 2018/2017, S. 734, 446.
      • 2. Eine schützenswerte Rechtsposition zu den Modalitäten der Rechtsausübung:
        • Gemeint ist damit, dass zwar keine Rechtsansprüche berührt sind, die Modalitäten der Rechtsausübung durch den
        • Der anzufechtende Akt mutet dem Betroffenen besondere Verhaltenspflichten oder sonstige besondere Nachteile zu,
          • diese in erheblicher Weise in sein Leben bzw.
          • seinen Tagesablauf eingreifen oder
          • seinen gerechtfertigten Bedürfnissen nicht Rechnung tragen (vgl. BGE 143 I 336).
  • Schutzwürdigkeit
    • Der Beurteilung der Schutzwürdigkeit einer Rechtsposition kommt eine zentrale Bedeutung zu.
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