Einleitung
Die steuerliche Behandlung von «Bildung» interessiert aus zwei Sichtwinkeln
- Einkommenssteuer
- Bei der Einkommenssteuer erfolgt die Optik in erster Linie aus der Perspektive der «bildungsempfangenden» natürlichen Person. – Bei der natürlichen Person stellt sich die Frage, ob und wenn ja, inwieweit die entsprechenden Aufwendungen angesichts ihrer persönlichen und beruflichen Situation steuerlich absetzbar sind.
- Mehrwertsteuer
- Die Mehrwertsteuer dagegen legt ihren Fokus auf dem Inhalt resp. die Struktur des Unterrichts. Der Bildungsbegriff ist hier von der unterrichteten Person entkoppelt.
Im Einzelnen hiezu:
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