Die Ziele der Schulung im weiteren Sinne können funktionsgerecht wie folgt formuliert werden:
- Allgemein
- «Die Schule hat den Auftrag alle Kinder und Jugendlichen, egal welcher Herkunft, Kultur, geschlechtlichen Orientierung, zu integrieren» (RÖSLER DAGMAR, Interview in «Sie sagt der Schweiz, was die Lehrer wollen», in: Sebastian Briellmann, Neue Zürcher Zeitung, Rubrik «Schweiz», vom 04.12.2024, S. 7).
- Erziehung
- Unter dem Begriff der Erziehung werden subsumiert:
- Umfassende Weise
- Verhalten und Dispositionen
- Aneignung von Kultur
- Vorteile und Hilfen
- Moralische Erziehung
- Hilfe zur Erlernung und zum Erwerb von
- Werten
- Normen
- Sitten und Sittlichkeiten
- Werteinstellung
- Unterstützung für
- Aufbau des Charakters
- Ausbildung des Gewissens
- Hilfe zur Erlernung und zum Erwerb von
- Umfassende Weise
- Unter dem Begriff der Erziehung werden subsumiert:
- Unterricht
- Der Unterricht umfasst alle Bemühungen für
- einen organisierten, systematischen, methodisierten und ökonomisierten Lernprozess,
- vorwiegend in Schulen
- Der Unterricht umfasst alle Bemühungen für
- Ausbildung
- Die Ausbildung meint Unterricht, betont einen Vorgang und zielt auf einen Lernprozess für eine Qualifikation hin.
- Ausbildung wir nicht nur in Schulen vermittelt.
- Bildung
- Die Bildung gilt als dauernde gezielte und systematisierte Förderung
- einerseits des
- Wissens und
- Könnens
- anderseits der
- Leistungserbringung
- Mitgestaltung des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens
- Bewährung darin.
- einerseits des
- Die Bildung gilt als dauernde gezielte und systematisierte Förderung
Literatur
- PLOTKE HERBERT, Schweizerisches Schulrecht, 2., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Bern 2003, S. 3 ff.
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