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Sequestration

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Kündigung

Rechtsgebiet:
Sequestration
Stichworte:
Sequestration
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzlich steht es den Hinterlegern frei, die „Sequestration auf unbestimmte Dauer“

Es ist davon auszugehen, dass die Sequestration in folgenden Fällen gekündigt werden kann:

  • Recht der Kündigung aus wichtigem Grund
  • vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht
  • Kündigungsrecht aufgrund von OR 475 / OR 476 und Restitution der anvertrauten Sache.

Die Parteien der Sequestrationsvereinbarung können die Kündigung vertraglich regeln.

Rückgabe durch den Sequester

Beendigung der Sequestration durch den Sequester

  • Mit Zustimmung aller Hinterleger kann der Sequester den sequestrierten Gegenstand an einen neuen Sequester übergeben.
  • Ohne Zustimmung aller Hinterleger darf der Sequester den Streitgegenstand nicht herausgeben
  • Können sich die Hinterleger nicht einigen, begeben sie sich in Gläubigerverzug, was den Sequester zur gerichtlichen Hinterlegung berechtigt (vgl. OR 92).

Rückforderung durch die Hinterleger

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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