Rechtsnatur
- Eigenständige spezialgesetzliche Rechtsform, die weder eine AG noch eine Genossenschaft darstellt, und voller Rechtsfähigkeit wie
- Parteifähigkeit
- Prozessfähigkeit
- Konkursfähigkeit [vgl. SchKG 39 Abs. 1 Ziffer 13]
- Vollwertige alternative zum vertraglichen Anlagefonds
- Fondsprodukt in Gesellschaftsform
- für die Strukturierung von sog. «Private Label-Funds»
Weiterführende Informationen
Ziele
- schweizerisches Vehikel für offene kollektive Kapitalanlagen
- am weitesten, auch international verbreitetste Form für kollektive Kapitalanlagen
- zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz
Motive
- Promotoren
- Angebot eines Fondsprodukts
- Kapitalanleger
- Zusammenlegen mehrerer „kleiner“ Anlagebeträge mit Rationalisierungsabsicht
- Professionelle und effizientere Verwaltung
- Risikodiversifikation
- Kosteneinsparungen
- Zusammenlegen mehrerer „kleiner“ Anlagebeträge mit Rationalisierungsabsicht
Kehrseite der Rationalisierungsvorteile
Die Vermögenskonzentration führt bei der Verwaltung auch zu einer Machtkonzentration:
- Macht kann missbraucht werden resp. kann vom Anleger nicht überwacht werden; Folge > Beschränkung auf Vertrauen
- Macht kann auch für die Nutzung von (eigenen) Vorteilen wie die Erhältlichmachung von (nicht weitergegebenen) Retrozessionen genutzt werden.
Vgl. hiezu ferner
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