Retrozessionen sind Provisionen, die z.B. von einer Bank an einen Vermögensverwalter fliessen, welcher seinen Kunden Produkte der Bank verkauft hat. Der Vermögensverwalter erhält somit einen Teil der Kommissionen der Bank. Das Verschweigen und Einbehalten der Retrozessionen ist grundsätzlich rechtswidrig.
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Bundesgerichtsurteil zur Strafbarkeit der Verschweigung von Retrozessionen
Das Bundesgericht hat ein Strafurteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis bestätigt, wonach sich ein Vermögensverwalter, der seine Klienten nicht über den Erhalt von Retrozessionen und andere Vergütungen der Depotbank informiert, wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung strafbar macht (StGB 158 Ziffer 1):
Auch Bestandespflegekommissionen gehören dem Kunden
Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 20. Oktober 2012 die Rechtsprechung zur Herausgabepflicht von Retrozessionen präzisiert:
Banken müssen demnach in Vermögensverwaltungsmandaten auch Provisionen herausgeben, die ihnen für das Halten bestimmter Finanzprodukte im Wertschriftendepot des Kunden von deren Anbietern zufliessen (sog. Bestandespflegekommissionen). Davon betroffen sind laut Bundesgerichtsurteil auch konzernintern verrechnete Provisionen – bisher galt nur für Retrozessionen externer Vermögensverwalter eine Herausgabepflicht.
Das aktuelle Urteil könnte eine Welle von Retrozessions-Rückforderungen bei den Schweizer Banken auslösen.
Weiter Informationen zum Urteil des Bundesgerichts und seiner Bedeutung für die Vermögensverwaltungspraxis finden Sie auf law-news.ch:
Weitere Informationen für Anleger zum Thema Retrozessionen:
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