Grundlagen
Berwertungsregeln
Es sind die Bewertungsregeln für die offenen kollektiven Kapitalanlagen zu beachten:
- Bewertung zu Verkehrswerten
- Börsenkotierte Titel zu Kursen des Hauptmarktes (Hauptbörse)
- Nicht börsenkotierte Titel ohne aktuelle Kurse zum Preis, der bei einem sorgfältigen Verkauf im Bewertungszeitpunkt erzielt werden könnte
- Private Equity-Investments zu den internationalen Standards oder zu den von der Aufsichtsbehörde anerkannten Grundsätzen
- Betriebsvermögen (= Anlagevermögen iSv KKV-finma 59 Abs. 1) zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug der betriebsnotwendigen Abschreibungen
Vgl. ferner KKV-finma 57 ff.
Weiterführende Informationen
Gründungs- und Organisationskosten dürfen aktiviert und innert 5 Jahren abgeschrieben werden; die steuerliche Abschreibung ist separat zu betrachten.
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