Für Schaden- bzw. Staatshaftungs-Begehren gegenüber dem Bund (Schweizerische Eidgenossenschaft) ist erstinstanzlich zuständig:
- das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).
Vorbehalten bleiben spezialgesetzliche Regelungen.
Es nimmt das EFD die Forderungen zwar entgegen,
- entscheidet hierüber aber nicht durch Verfügung,
- sondern leitet diese für eine Stellungnahme an den Bundesrat weiter ( Vorverfahren),
und zwar bei Forderungen gegenüber
- dem Bundesrat,
- dem Bundeskanzler oder
- den eidgenössischen Gerichten sowie
- den Mitgliedern der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft.
Vgl. VG Vo 3.
Ist die Stellungnahme des Bundesrates negativ oder reagiert er nicht innert drei Monaten, so hat
- der Geschädigte innert weiterer sechs Monate beim Bundesgericht Klage zu erheben,
- (vgl. VG 20 Abs. 3 i.V.m. BGG 120 Abs. 1 lit. c).
Das Vorfahren ist nicht obligatorischer Natur. Denkbar ist auch eine unmittelbare Klageerhebung. – Anerkennt der Bund die eingeklagte Forderung, hat der Kläger die Gerichtskosten zu tragen (vgl. BGG 66 Abs. 3).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.