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Staatshaftung

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Checkliste «Beamtenhaftung»

Rechtsgebiet:
Staatshaftung
Stichworte:
Beamtenhaftung, Checklisten, Staatshaftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Bei der Beamtenhaftung wird unterschieden in:

  • externer Haftung und
  • interner Haftung

Externe Haftung

Die externe Beamtenhaftung beschlägt

  • die persönliche Haftung des verantwortlichen Bediensteten – ausschliesslich oder mit dem Staat solidarisch –
  • gegenüber dem Dritten.

Diese «Haftungsart» gilt als Ausnahmetatbestand, da der Bund und die meisten Kantone eine ausschliessliche Staatshaftung vorsehen.

Interne Haftung

Bei der sog. «internen Beamtenhaftung» müssen die Staatsangestellten, welche Dritten und/oder dem Staat einen Schaden zugefügt haben, dem Staat Ersatz leisten (Verschuldenshaftung).

Vorausgesetzt wird eine Handlung des Staatsangestellten, die

  • vorsätzlich oder
  • grobfahrlässig ist.

Mehrere fehlbare Staatsangestellte haften anteilsmässig nach der Grösse des Verschuldens (VG 9 Abs. 2).

Wird der Bund von einem Dritten mit Schadenersatzansprüchen belangt, so hat der Bund gegenüber dem fehlbaren Staatsangestellten bei vorsätzlicher oder grobfahrlässig verschuldeter Schadenszufügung ein Rückgriffsrecht (Regressrecht).

Ansprüche Bund vs. Bundesangestellte

Über Ansprüche des Bundes gegenüber Staatsangestellten entscheidet die die zuständige Stelle nach Bundespersonalgesetz (BPG 3).

Rechtsmittel:

  1. Bundesverwaltungsgericht
  2. (letztinstanzlich) Bundesgericht.

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