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Staatshaftung

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Checkliste «Haftungsform»

Rechtsgebiet:
Staatshaftung
Stichworte:
Beamtenhaftung, Checklisten, Haftungsform, Staatshaftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

«Haftungsform»

d.h. Ausgestaltung der Haftung

Ausschliessliche Staatshaftung

= Regelfall

  • Alleinige Haftung des Staates gegenüber dem Geschädigten (VG 3 Abs. 3)
  • Kein Anspruch des Geschädigten gegenüber dem Beamten;
  • Der Staat kann möglicherweise Regress nehmen

Ausschliessliche Beamtenhaftung

= Ausnahmefall

  • Die Geschädigten können sich nur an den Beamten halten.
  • Der Staat haftet nicht.
  • Voraussetzung: Verschulden des Beamten

Primäre Beamtenhaftung

= Ausfallhaftung

  • Die Geschädigten können nur gegen den Staat vorgehen,
    • wenn der Beamte zahlungsunfähig ist;
    • wenn der Beamte kein Verschulden trifft (zG HRegFührer nach OR 928)

Solidarische Haftung

= Haftung mehrerer (Staat + Beamte)

  • Die Geschädigten können ins Recht fassen:
    • Staat
    • Beamter
    • Beide.

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