Im Fokus steht unter diesem Titel folgendes:
- Hafturlaubsgenehmigungen
- Staatshaftung aus Hafturlaubsschäden (ev. zuzüglich Genugtuungsansprüche)
- Polizeibewilligungen
- Erteilung von Führerausweisen
- Baubewilligungen
- Bewilligung zur Haltung gefährlicher Hunde
- etc.
Grundsätzlich werden für das Bestehen von Entschädigungsansprüchen vorausgesetzt:
- Vorhandensein bzw. Bestand des begünstigenden Rechtsakts (amtliche Tätigkeit)
- Schaden
- Widerrechtlichkeit
- Kausalzusammenhang
- Verschulden
Nicht hierunter fällt die Staatshaftung aus mangelnder staatlicher Aufsicht über bewilligungspflichtige Tätigkeiten.
Literatur
- Plüss Kaspar, Staatshaftung aus begünstigenden Rechtsakten. Mit besonderer Berücksichtigung von Polizei- und Hafturlaubbewilligungen, in: ZBl 117 (2016) 283 ff.
- Weber-Dürler Beatrice, Die Staatshaftung im Bauwesen, in: ZBl 98 (1997) 385 ff.
Judikatur
- BGE 92 I 516
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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