In der Praxis sind v.a. Fehler der Verwaltung Gegenstand von Staatshaftungsfällen. Auch das Verhalten von Richtern bzw. richterlichen Behörden kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Staatshaftungsanspruch begründen.
Die Haftungsvoraussetzungen und die zu subsumierenden Besonderheiten sind:
- Schaden / immaterielle Unbill
- Schäden, wie
- Entgangener Klageerfolg, Verfahrenskosten, Verdienstausfall, zu Unrecht geschuldete Unterhaltsbeiträge, erschwerte Forderungseinbringlichkeit etc.
- immaterielle Unbill
- Schäden, wie
- Handlung / Unterlassung
- Eine dem Staat zurechenbare Handlung bzw. Unterlassung (meist unproblematisch, da Richter berufen sind und deren Tätigkeit meist eindeutig einem Aufgabenbereich zugeordnet werden können)
- Kausalzusammenhang
- Die adäquate Kausalkette muss auf das fehlerhafte Urteil zurückzuführen sein (zB falsche Beweiserhebung)
- Widerrechtlichkeit
- Triage-Notwendigkeit der Schadensursache von Rechtsakt (Handlungszweck: ein Rechtserfolg) oder Realakt (Handlungszweck: Taterfolg), auch wegen der unterschiedlich hohen Anforderungen an die Voraussetzungen der Widerrechtlichkeit
- Realakt-Beispiele
- Rechtsverzögerung, persönlichkeitsverletzende Äusserungen des Richters, Aufklärungspflicht des Richters und Rechtsmittelbelehrung
- Rechtsakt-Beispiele
- Formell und / oder materiell fehlerhafter Entscheid
- Es sind meist mehrere Voraussetzungen zu beachten
- Wichtigste und schwierigste Voraussetzung einer Staatshaftung für judikatives Unrecht
- Verschulden
- Besteht für Staatshaftungsansprüche eine Kausalhaftung (Bund, ZH), wird ein Verschulden nicht vorausgesetzt.
Massgebend ist immer der konkrete Einzelfall.
Literatur
- Favre Anne-Christine, Martenet Vincent et Poltier Etienne, La respnsabilité de l’Etat, Genève / Bâle / Zurich 2012, 284 S.
- Feller Reto, Das Prinzip der Einmaligkeit des Rechtsschutzes im Staatshaftungsrecht – Eine Untersuchung zu Art. 12 VG und zur Widerrechtlichkeit im Rahmen der Staatshaftung für Rechtsakte, Zürich / St. Gallen 2007, 234 S.
- Hunold Fridolin, Staatshaftung für judikatives Unrecht – Eine rechtsdogmatische Untersuchung bezogen auf den Bund und die Kantone Zürich und Glarus, Diss. Zürich 2013, 235 S.
Judikatur
- BGE 120 Ib 248
- BGE 118 Ib 163 f.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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