Erleichterungen für Finanzinstitute
Die Eckdaten des Steuerabkommens sind:
- Marktzugangserleichterung für Finanzinstitute, auf Gegenseitigkeit
- Vereinfachung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland
- Aufhebung der Verpflichtung zur Kundenanbahnung von Ort
Weitere Bestimmungen
Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben sich sodann zu folgenden nicht minder wichtigen, aber nicht kommentierten Punkten geeinigt:
- Lösung zum Thema „Kauf steuererheblicher Kundendaten durch den Staat“
- Lösung der Thematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.
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