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Umstrukturierung von Gesellschaften

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Glossar

Rechtsgebiet:
Umstrukturierung von Gesellschaften
Stichworte:
Umstrukturierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gegenstand

Grundlage

Beschreibung

Rechtsträger

FusG 2 lit. a

Abstrakte Bezeichnung aller Rechtsformen

Gesellschaften

FusG 2 lit. b

Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften (ohne Vorsorgeeinrichtungen)

Kapitalgesellschaften

FusG 2 lit. c

AG, KommAG, GmbH, SICAF

Institute öffentlichen Rechts

FusG 2 lit. d

Im HR eingetragene, organisatorisch verselbständigte Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

FusG 2 lit. e

Negativumschreibung: Nicht

  • eine Anleihe ausstehend
  • Anteile an der Börse kotiert
  • in den 2 der nachgenannten Grössen in den 2 letzten der Umstrukturierung vorangegangenen Geschäftsjahren überschritten haben:
    • Bilanzsumme von CHF 20 Mio.
    • Umsatzerlös von CHF 40 Mio.
    • 200 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Gesellschafter

FusG 2 lit. f

= Anteilsinhaber (AG, GmbH), Gesellschafter (KollG, KommG) oder Mitglieder (Verein)

Anteilsinhaber

FusG 2 lit. g

Inhaber von Aktien, Partizipationsscheinen [PS] oder Genussscheinen (AG), Gesellschafter (GmbH) und Genossenschafter mit Anteilscheinen

Generalversammlung

FusG 2 lit. h

Oberstes Organ der AG, der KommAG, von GmbH, Genossenschaft und Verein

Vorsorgeeinrichtungen

FusG 2 lit. i

Einrichtungen unter Aufsicht, die der beruflichen Vorsorge dienen

Oberstes Leitungs- oder Verwaltungsorgan

OR 535, 577, 599, 707, 765, 809, 894, 69

Entscheidungsträger von

  • KollG: unbeschränkt haftende Gesellschafter
  • KommG: unbeschränkt haftende Gesellschafter
  • AG: Verwaltungsrat
  • KommAG: unbeschränkt haftende Gesellschafter
  • GmbH: Geschäftsführung
  • Genossenschaft: Verwaltung
  • Verein: Vorstand
  • Einzelfirma: Inhaber

Zugelassener Revisionsexperte

RAG 4-6

ehemals besonders befähigter Revisor

Anteils- und Mitgliedschaftsrechte

Unter diesem Begriff sind zu verstehen:

  • Aktien
  • Partizipationsscheine [PS]
  • Genussscheine

Nicht dagegen:

  • Optionsrechte
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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