Der Erbverzicht ist ein Mittel um die Fesseln des Pflichtteilschutzes lösen zu können. Verschieden Varianten sind denkbar:
- Voller Verzicht auf das Erbe (unentgeltlich [z.B. Ehefrau] oder Erbauskauf).
- Blosser Pflichtteilsverzicht.
- Verzicht auf Hinzurechnung bestimmter Gegenstände zum künftigen Nachlass.
- Verzicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Erbteilung (Beschränkung auf bestimmte Vermögenskategorien)
Weiterführende Informationen
- Erbverzicht / Erbauskauf im Schweizer Erbrecht
- Erbverzichtsvertrag | erbverzichtsvertrag.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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