LAWINFO

Unzeitkündigung

QR Code

Überblick

Rechtsgebiet:
Unzeitkündigung
Stichworte:
Unzeitkündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
Überblick Unzeitkündigungen und Lohnfortzahlung
Unzeitkündigungen Lohnfortzahlung

Gegenstand

Dauer

K.Schutz
vorher

K.Schutz
während

K.Schutz
nachher

Probezeit

Quantitativ

Dauer

Militär min.
11 Tage
4 Wochen 100% 4 Wochen 0 80% Militär.
Vorgabe
Krankheit   ganz oder
teilweise

1Dj = 30 Tage

2.-5.Dj = 90 Tage

ab 6. Dj = 180 Tage

0 80%

Zürcher Skala

Basler Skala

Berner Skala

Unfall   ganz oder
teilweise

1Dj = 30 Tage

2.-5.Dj = 90 Tage

ab 6. Dj = 180 Tage

0 80%

Zürcher Skala

Basler Skala

Berner Skala

Schwangerschaft   Spez. Spez.   0 80% OR 324a,
EOG, EOV
Niederkunft   16 Wochen   0 80% OR 324a,
EOG, EOV
Ausland-
Hilfsdienst
    100%   0 80% Militär.
Vorgabe

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.