Mietvertrag
Vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter betreffend:
- Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche)
- zum Gebrauch durch den Mieter
- gegen Entgelt
Befristetes Mietverhältnis
- Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer, Eintritt des vereinbarten Termins oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses
- ausserordentliche Kündigung möglich
Unbefristetes Mietverhältnis
Mietverhältnis hat keinen Endtermin, sondern wird erst mittels ordentlicher oder ausserordentlicher Kündigung beendet.
Kündigung des Mietverhältnisses
vgl. www.mietvertragskuendigung.ch
Konkursforderung
Forderung gegen den Konkursiten. Da der Mieter für seine Forderung gegenüber dem Vermieter über kein Konkursprivileg verfügt, gilt seine Forderung als sog. Drittklassforderung nach SchKG 219 Abs. 4). Solche Forderungen werden im Konkurs erst befriedigt, wenn die sog. Massaverbindlichkeiten sowie die Erst- und Zweitklassforderungen getilgt worden sind.
Massaforderung
Dies sind Forderungen, welche nach Konkurseröffnung und während dem laufenden Konkursverfahren entstanden sind. Diese werden vorab aus dem Verwertungserlös bezahlt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.